Aktuelle Informationen zum Thema sind in der Kategorie “Demokratie” zu finden.
Die Diskussion ist offen…
Gleich zu Beginn eine der – meiner Meinung nach – wichtigsten Information:
Ein Verbot von gewalttätigen Medien (incl. Spielen) ist nicht notwendig, da diese bereits heute schon verboten sind!
Der § 131 StGB regelt z.B. Folgendes:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art Schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder [...] herstellt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Diskussion um gewalthaltige Computerspiele (volkstümlich als “Killerspiele” bezeichnet, ohne dass dieses Unwort jemals definiert wurde) wird zzt. so erbittert geführt, dass man glauben könnte, die weitere Existenz der gesamten Menschheit stehe auf dem Spiel (schönes Wortspiel…)
Alle, die sich auch nur ein wenig mit diesem Thema beschäftigt haben, können über die Forderungen “unserer” Politiker nur den Kopf schütteln. Auf dieser Seite habe ich weiterführende Links zusammen gestellt. Jeder kann, nein, muss sich informieren. Pauschalisierte Verbotsforderungen, ohne auch nur einmal ein Spiel selbst gespielt zu haben, sind populistisch und entlarven den “Forderer”. Leider zieht dieser Populismus bei den älteren Generationen (“Früher-war-alles-besser”-Generation) auch und vor allem im Zeiten der Wahlkämpfe.
Bevor jemand in den Kanon der Verbote mit einstimmt, muss er sich selbst ein Bild gemacht haben. Hier nun die wichtigsten Links:
- Informieren Sie sich auf der Homepage der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu den Altersfreigaben der Spiele:
http://www.usk.de - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM):
http://www.bundespruefstelle.de - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
http://www.bmfsfj.de - Informations- und Beratungsportal: Digitale Netzwelten:
http://www.elternguide.info - Stigma Videospiele
http://www.stigma-videospiele.de - Bundeszentrale für politische Bildung:
http://www.bpb.de - Wirkung virtueller Welten (Fachhochschule Köln):
http://www.f01.fh-koeln.de/wvw - Institut für Ökonomie und Organisation der Medien der Uni Jena:
http://www.gamesscience.de - GameParents.de e.V.
http://www.gameparents.de
Ab dem 1. Juni 2009 gelten neue USK-Kennzeichen
Mit Wirkung zum 1. Juni 2009 führt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neu gestaltete Alterskennzeichen ein. Die neuen Logos stellen die Alterszahl in den Vordergrund der Gestaltung und verbessern die optische Wahrnehmung der Altersfreigabe. Insbesondere die Kennzeichen „Ohne Altersbeschränkung“ und „Keine Jugendfreigabe“ wurden überarbeit, um die Verständlichkeit zu verbessern. Die Jugendschutzentscheidung „Ohne Altersbeschränkung“ wird statt mit dem Kürzel „o. A.“ in Zukunft mit „ab 0“ dargestellt. Das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ wird in Zukunft statt mit dem Kürzel „k. J.“ mit „ab 18“ auf die Volljährigkeit hinweisen. Die alten Kennzeichen wurden mit der Einführung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 offiziell in Deutschland eingeführt. Im Sommer 2008 wurde die Größe der Kennzeichen im Rahmen der Jugendschutznovelle vergrößert.

Berichterstattung zum Thema Computerspiele
Unsere öffentlich-rechtlichen Medien bekleckern sich bei der Berichterstattung über Computerspiele nicht gerade mit Ruhm und journalistischer Ehre. Halbwahrheiten und auch gezielte Falschinformationen sind hier zu finden. Leider. Ein wenig Aufklärung können die folgenden drei Videos liefern.
Fazit: Jede Nachricht, die von ARD (incl. der Länderanstalten) und ZDF veröffentlicht wird, muss hinterfragt werden. Leider sind die Berichte i.d.R. so gemacht, dass der unbedarfte Zuschauer völlig angeekelt weg schaut und gleich auf den Verbotszug aufspringt. Jeder, der sich auch nur ein bisschen auskennt, dem stehen die Haare zu Berge. Dabei muss sich jeder Zuschauer die Frage stellen: “Wem dient diese Nicht- bzw. Falschinformation?” Objektive Berichterstattung sieht anders aus!
Mehr Informationen auf: http://www.stigma-videospiele.de
- Video über den Unwert, die Wirkung und den Gebrauch von “Killerspielen” durch das Militär.
- Zusammenfassung von Fehlern in der Berichterstattung über “Killerspiele” von hartaberfair, Frontal21, Kontraste und Panorama. Dieses Video weist ausschließlich auf die Qualität der Berichterstattung hin, zu den (Un-) Wert von Videospielen soll keine Stellung genommen werden.
- Auszüge aus Zeitungen und Magazinen, die falsche oder auch nur scheinbar falsche Informationen über CounterStrike enthalten. Die Zitate sind z.T. schon recht alt, die Berichterstattung einiger angeführten Formate, insbesondere die der jeweiligen Online-Portale, hat sich inzwischen stark verbessert.

(5 Stimme(n), Durchschnittlich: 4.60 von 5)



